![Quelle: Deutsche Bahn AG / Oliver Lang](/resource/image/10318186/8:3/1920/720/243b4be7389b80366f958cd988b163a6/40C8C9391B268C5B514AAE2EB26D4E38/Service-DB-Frau.jpg)
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Fahrrad mitnehmen
Gern können Sie Ihr Fahrrad in die Bahn mitnehmen. Zur Fahrradmitnahme im vareo und zu den Tickets gelten die Regelungen der Verkehrsverbünde. Alle Informationen finden Sie hier:
- Fahrradmitnahme im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
- Fahrradmitnahme im Rheinland-Pfalz-Takt (VRM und VRT)
- Fahrradmitnahme im Westfalen-Tarif, Zusatznutzen mit dem Zusatzticket – WestfalenTarif
Fahrgastrechte
Sollte es einmal zu Verspätungen oder Zugausfällen kommen, können Sie Ihr Recht auf Entschädigung nutzen. Hier finden Sie alle Informationen und die Formulare für Ihren Erstattungsantrag.